Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung der Schlafstrandkörbe
Lieber Gast,
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.
- §1 Abschluss des Vertrages
- Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn der Schlafstrandkorb bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
- Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per Email) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per Email) dem Gast zugesandt.
- Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
- §2 Leistungen, Preise und Bezahlung
- Der Vermieter verpflichtet sich, den vom Gast bebuchten Schlafstrandkorb bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
- Die vereinbarten Preise schließen alle Verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser und Strom) ein.
- Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Reservierungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe §5 a.).
- Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) in bar, bei Anreise.
- Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der buchende Gast die Rechnung spätestens 8 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
- Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Paypal-Überweisung bzw. Zahlung der Sofortüberweisung oder via Kreditkarte getroffen wurde, wird der Betrag sofort fällig und vom Konto des Gastes automatisch abgebucht.
- §3 An- und Abreise
- Für den Schlafstrandkorb ist der Check-In von 11:00 bis 13:00 Uhr möglich. Check-Out muss bis 10:00 Uhr erfolgen.
- §4 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)
- Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
- Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:
- ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 0% des vereinbarten Preises
- ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
- Bei Nichtantritt oder der Stornierung von weniger als 2 Wochen vor Vertragsbeginn sowie ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises
- Bei allen Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingegangen ist. Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die auf Wunsch vermittelt werden kann
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, den nicht in Anspruch genommenen Schlafstrandkorb anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
- §5 Rücktritt des Vermieters
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in §2 c. genanten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
- Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.
- §6 Haftung
- Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Weißt der Schlafstrandkorb einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
- Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
- Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.